Die Abstammung der Embryonen, die durch assistierte Reproduktionstechniken erzeugt werden, ist ein komplexer und wenig bekannter rechtlicher Aspekt, der die Rechte der Eltern direkt betrifft, insbesondere bei Trennung, Partnerwechsel oder nachfolgenden Behandlungen.
Nach dem Gesetz 14/2006 über Techniken der assistierten menschlichen Reproduktion sind beide Partner, wenn sie der Erstellung gemeinsamer Embryonen zustimmen, rechtlich und dauerhaft als Eltern jedes künftigen Nachkommens verbunden, der durch deren Verwendung entsteht.
Diese Zustimmung kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Unabhängig von der unterzeichneten Einwilligungserklärung sind beide Eltern bei gemeinsamen Embryonen unwiderruflich als Eltern jedes Nachkommens dieser Embryonen verpflichtet, auch wenn die Beziehung Jahre später endet, da beide hinsichtlich der Embryonen Rechte und Pflichten innehaben.
"Wenn ein Paar sich entscheidet, Embryonen gemeinsam zu erzeugen, gehören diese Embryonen rechtlich beiden, und beide müssen über deren Verbleib entscheiden", erklärt die Rechtsabteilung von IVF-Life. "In unseren Kliniken wenden wir die gesetzlich festgelegten Protokolle streng an, um alle Beteiligten im Prozess zu schützen", fügen sie hinzu.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass bei verheirateten heterosexuellen Paaren (nicht jedoch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften) die Abstammung des Embryos für beide Ehepartner automatisch erfolgt. Wenn sich das Paar trennt und die Frau die Embryonen einzeln nutzen möchte, um eine Schwangerschaft zu versuchen, wird der Mann dennoch rechtlich als Vater des zukünftigen Kindes anerkannt, unabhängig davon, ob sie alleine als Mutter unterschreibt.

In diesem Zusammenhang sind bei Paaren, die als eingetragene Lebensgemeinschaft oder verheiratet in die Klinik kommen, deren Krankengeschichten automatisch verknüpft, sodass im Falle eines späteren Allein- oder Partnerwechsels ein Nachweis der rechtlichen Trennung oder Scheidung vom früheren Partner erbracht werden muss, da eine doppelte Ehe oder doppelte Lebenspartnerschaft nicht möglich ist.
"Es reicht nicht aus, dass die Patientin jetzt alleine unterschreiben und ein Kind alleine oder mit neuem Partner haben möchte; sie muss ein zuverlässiges Dokument vorlegen, das bestätigt, dass die rechtliche Bindung zum früheren Ehepartner aufgehoben ist. So können die Krankenakten getrennt werden. Dies kann eine notarielle Erklärung oder Ähnliches sein, um die automatische Abstammung mit dem zum Zeitpunkt der Behandlung rechtlich bestehenden Ehepartner zu verhindern", betont die Rechtsabteilung.
Neben der informierten Einwilligung (IE) verlangen IVF-Life Kliniken, dass das Paar seinen Familienstand durch eine verantwortliche Erklärung angibt, d.h., ob sie verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft sind, um eine gemeinsame Behandlung in Anspruch nehmen zu können. Diese Erklärung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen, da die Abstammung nach geltendem Recht maßgeblich vom Familienstand abhängt.
Im Falle einer Trennung dürfen kryokonservierte Embryonen nur mit ausdrücklicher Unterschrift beider Elternteile verwendet werden.
Wenn sich ein Paar trennt, muss es sich über das Schicksal der eingefrorenen Embryonen einigen. Die Optionen sind:
Wenn keine Einigung erzielt wird und die Klinik nach zwei erfolglosen Versuchen, die Einwilligung zu erneuern, keine Antwort erhält, erlaubt das Gesetz, die Embryonen als aufgegeben zu betrachten, und die Klinik entscheidet gemäß den Vorschriften über deren Verbleib.
Im Fall homosexueller Paare sieht das Recht keine automatische doppelte mütterliche Abstammung vor, auch wenn sie verheiratet sind. Nur die tragende Mutter wird bei der Geburt rechtlich anerkannt. Die nicht-tragende Mutter muss im Standesregister zustimmen, um als rechtliche Mutter anerkannt zu werden.
Zwei Mütter, die die ROPA-Methode bei IVF-Life anwenden
Um rechtliche Konflikte zu vermeiden und sowohl die tragenden Personen als auch die rechtlichen Eltern zu schützen, wenden die Kliniken der IVF-Life-Gruppe ein umfangreiches Protokoll an. "Das Gesetz ist gut formuliert, aber wir müssen sehr vorsichtig sein. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Patienten gut informiert sind und im rechtlichen Rahmen handeln."
In diesem Zusammenhang liegen die rechtlichen Konsequenzen bei Urkundenfälschung oder falschen Angaben zum Familienstand direkt bei den Patienten, nicht bei der medizinischen Einrichtung. Unterschriften, Dokumente und verantwortliche Erklärungen zum Familienstand oder anderen Aspekten beruhen auf der Wahrheitspflicht des Patienten, und die medizinische Einrichtung hat die Pflicht, im Prozess mit größter Sorgfalt zu handeln.
Gemeinsames Erzeugen von Embryonen ist nicht nur eine medizinische Entscheidung, sondern ein dauerhafter rechtlicher Vertrag, da informierte Einwilligungen letztlich verbindliche Verträge mit entsprechenden Rechten und Pflichten sind.
Die Folgen der Abstammung bei assistierten Reproduktionstechniken gehen weit über den Behandlungszeitpunkt hinaus und können zukünftige Entscheidungen bezüglich Mutterschaft, Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt beeinflussen.