Von Dra. Llanos Medrano.
Viele Behandlungen der assistierten Reproduktion erfordern eine Samenspende, sowohl bei In-vitro-Fertilisationen für Paare als auch bei Behandlungen für Frauen, die sich entscheiden, allein Mutter zu werden. In all diesen Fällen haben die Qualität und Sicherheit der gespendeten Proben höchste Priorität. Dieser Prozess erfolgt innerhalb eines strengen rechtlichen Rahmens und unter fortschrittlichen medizinischen Kontrollen, die eine maximale Zuverlässigkeit für die Patientinnen und Patienten gewährleisten.
„Unser Ziel ist es, dass jede Probe, die in einer reproduktionsmedizinischen Behandlung verwendet wird, absolute Sicherheitsstandards erfüllt – von der ersten Beurteilung des Spenders bis zur endgültigen Freigabe der Probe“, erklärt Dr. Paloma Baviera, Fachärztin für Gynäkologie und Expertin für assistierte Reproduktion bei IVF-Life Alicante.
Die spanische Gesetzgebung sieht ein sehr präzises System für die Gametenspende vor. In Spanien ist die Spende gesetzlich anonym und unterliegt einer strengen Überwachung anhand von Protokollen, die regeln, wer spenden darf, welche Untersuchungen durchzuführen sind und wie die Proben dokumentiert werden müssen.
Ein zentraler Punkt der gesetzlichen Regelung ist, dass ein und derselbe Spender im gesamten Staatsgebiet nicht zu mehr als sechs Lebendgeburten führen darf. Diese Begrenzung dient dazu, genetische Überschneidungen in der Bevölkerung zu vermeiden und eine kontrollierte Nutzung jedes Spenders sicherzustellen.
„Der spanische Rechtsrahmen ist sehr klar und gleichzeitig äußerst schützend. Er ermöglicht es uns, mit Sicherheit zu arbeiten und den Patientinnen und Patienten den Schutz zu bieten, der bei dieser Art von Behandlungen unerlässlich ist“, betont Dr. Baviera. In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein zentrales Kontrollinstrument in Spanien: das Informationssystem für assistierte menschliche Reproduktion (SHIRA), ein nationales Register, in dem alle Spenden und alle Behandlungen mit gespendeten Gameten erfasst werden.
Dank dieses Systems ist es möglich, die Anzahl der aus jedem Spender hervorgegangenen Neugeborenen exakt nachzuverfolgen und Maßnahmen der Biovigilanz anzuwenden, da jedem Spender im System ein eindeutiger Code zugewiesen ist. Sollte ein Verdacht auf ein genetisches oder gesundheitliches Problem auftreten, werden die betreffenden Proben und Embryonen unverzüglich gesperrt.
„SHIRA ist ein unverzichtbares Sicherheitsnetz und eine Garantie sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für das gesamte System. Es ermöglicht uns, schnell zu handeln, wenn eine Anomalie entdeckt wird, die die Qualität dieser Gameten beeinträchtigen könnte“, erklärt Dr. Paloma Baviera.

Samenspender durchlaufen ein strenges Auswahlverfahren, das darauf ausgerichtet ist, Risiken auszuschließen und sicherzustellen, dass die Proben vollständig für den klinischen Einsatz geeignet sind. Die Untersuchung umfasst eine allgemeine Gesundheitsbewertung, ein umfassendes Screening auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) sowie weitere Tests zur Beurteilung der Samenqualität und zur Analyse des Karyotyps.
Darüber hinaus werden familiäre Vorbelastungen hinsichtlich erblicher Erkrankungen, psychiatrischer Störungen, Krebserkrankungen sowie endokriner Erkrankungen sorgfältig erfasst. Diese Untersuchung wird durch einen genetischen Kompatibilitätstest zwischen Spender und Patientin ergänzt, eine entscheidende Maßnahme zur Minimierung des Risikos rezessiver Erbkrankheiten. „Die genetische Untersuchung dient nicht dazu, körperliche Merkmale des zukünftigen Kindes auszuwählen, sondern sicherzustellen, dass kein Risiko für die Übertragung rezessiver Erkrankungen besteht. Sie ist ein Instrument der Prävention, keine ästhetische Auswahl“, stellt Dr. Baviera klar.
Die regulatorische Aktualisierung aus dem Jahr 2024, die sich auf den Inspektionsleitfaden für Zentren der assistierten menschlichen Reproduktion sowie auf die Verordnung SND/606/2024 stützt, führte eine zusätzliche Sicherheitsgarantie ein: Kein europäischer Spender darf in Spanien verwendet werden, wenn er nicht vollständig den Anforderungen der nationalen Gesetzgebung entspricht und nicht von den Gesundheitsbehörden genehmigt ist. Das bedeutet, dass importierte Proben denselben Verfahren unterzogen werden müssen wie Proben lokaler Spender.
„Das Engagement der spanischen Kliniken ist eindeutig: Alle Proben, die wir verwenden – unabhängig von ihrer Herkunft – müssen exakt denselben Standards entsprechen. Wir machen keine Ausnahmen und können auch keine machen“, betont Dr. Baviera. Sie ergänzt: „Wir wissen, dass Vertrauen essenziell ist. Deshalb arbeiten wir in einem System, in dem nichts dem Zufall überlassen wird. Jeder Schritt ist darauf ausgerichtet, klinische Sicherheit und Ruhe für diejenigen zu gewährleisten, die sich für eine reproduktionsmedizinische Behandlung entscheiden.“
Einer der Aspekte, der bei Patientinnen besonders großes Interesse weckt, ist die Auswahl des Spenders. In Spanien ist die Spende vollständig anonym, darüber hinaus schreibt die Gesetzgebung vor, dass die Kliniken einen Spender auswählen müssen, dessen körperliche Merkmale – wie Augenfarbe, Haarfarbe, Körperbau oder Körpergröße – denen der Empfängerin möglichst ähnlich sind. Dieses Kriterium verfolgt keinen genetischen, sondern einen sozialen und emotionalen Zweck.
Ziel ist es, zu fördern, dass das zukünftige Kind äußere Merkmale mit der Frau teilt, die es austrägt und erzieht, sodass sich das Familienleben möglichst natürlich entwickeln kann. Zusätzlich zur körperlichen Übereinstimmung wird auch die genetische Kompatibilität zwischen Patientin und Spender überprüft. Vor der Zuweisung einer Probe werden die Träger-Screenings beider Personen miteinander verglichen, um Übereinstimmungen auszuschließen, die zu rezessiven Erbkrankheiten führen könnten. Diese präventive Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung und stellt eine zusätzliche Ebene der klinischen Sicherheit dar.