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Wenn das Wunschkind teuer wird

Wenn das Wunschkind teuer wird – Finanzierungsmöglichkeiten bei künstlicher Befruchtung

Bei vielen Paaren kommt irgendwann der Punkt, bei dem der Wunsch nach einem Kind stärker wird. Künstliche Befruchtungen sind dabei oft der einzige Weg, um den Traum doch noch zu erfüllen. Doch eine Kinderwunschbehandlung ist nicht ganz billig: In der Regel muss man pro Versuch mit rund 3.000 Euro rechnen; nicht selten sind mehrere Anläufe notwendig, bis eine Behandlung den ersehnten Erfolg bringt. Wer nun frustriert aufhören will weiterzulesen, der kann beruhigt sein, denn bei der Erfüllung des Kinderwunsches können die meisten Menschen mit finanzieller Unterstützung rechnen:

Krankenkassen und Bundesländer übernehmen die Kosten anteilig

Mit der Gesundheitsreform im Jahre 2004 wurde beschlossen, dass Krankenkassen maximal die Hälfte der entstehenden Kosten und dies nur bei maximal drei Versuchen bezahlen. Inzwischen hat in der Politik jedoch ein Umdenken eingesetzt. So übernehmen einige Krankenkassen mittlerweile den vollen Betrag, zahlreiche weitere Kassen erstatten immerhin Teilbeträge. Eine vollständige Kostenübernahme bieten beispielsweise die AOK Hessen, AOK Nordost, DAK Gesundheit oder IKK Südwest (eine größere Übersicht finden Sie hier). Voraussetzung ist dabei jedoch oft, dass beide Partner Mitglied der gleichen Krankenkasse sind. Aus diesem Grund kann sich ein Wechsel zu einer anderen Versicherung für eine Kinderwunschbehandlung lohnen.

Eine weitere positive Nachricht sind Fördergelder von staatlicher Seite: Einige Bundesländer unterstützen Paare bei der künstlichen Befruchtung zusätzlich zu den Zuwendungen der Krankenkassen. Die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen übernehmen zusätzlich ein Viertel jener Kosten, die das Paar eigentlich selbst tragen müsste. Ist ein vierter Versuch notwendig, wird sogar die Hälfte des Eigenanteils gefördert, sodass man selbst nur noch für ein Viertel der Gesamtkosten aufkommen muss.

Einschränkungen bei Teilkostenübernahme

Je nach Bundesland gilt dabei jedoch die Einschränkung, dass eine Teilkostenübernahme nur für verheiratete Paare genehmigt wird. Auch ist sowohl bei den Krankenkassen als auch im Falle der finanziellen Unterstützung in den sechs Bundesländern eine Altersbeschränkung zu beachten: Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau nicht älter als  40 sein und der Mann nicht das 50. Lebensjahr überschritten haben. Doch auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit auf eine Teilübernahme der Kosten, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen. Dazu muss von einem Notar beglaubigt werden, dass sich beide Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft befinden. Sie müssen dabei bestätigen, dass die anfallenden Kosten von beiden Partnern übernommen werden bzw. dass ein Partner einspringt, wenn einer der beiden den Betrag nicht bezahlen kann. Dabei unterscheidet sich die Höhe der Teilkostenübernahme durch die Krankenkassen im Vergleich zu verheirateten Paaren erheblich: Bei den ersten drei Versuchen können unverheiratete Paare eine Kostenreduzierung um 12,5 Prozent, beim vierten Versuch immerhin um 25 Prozent erwarten.

Bei privaten Krankenversicherungen gelten weniger starre Regeln. Oft ist es hierbei der Fall, dass Privatversicherte von den anfallenden Kosten komplett entbunden werden. Auch gelten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung lockerere Altersbegrenzungen und die Kostenübernahme bei unverheirateten Paaren ist einfacher. Zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung kann es kommen, wenn nur ein Partner privat versichert ist. Hierzu sollte man sich im Vorfeld umfassend informieren.

Teilkostenübernahmen gelten sowohl bei privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherungen nur für Behandlungen, die in einem sogenannten homologen System erfolgen. Es müssen somit eigene Samen und Eizellen des Paares verwendet werden; Eizell- und Samenspenden sind in Deutschland von einer Teilkostenübernahme ausgeschlossen. Ob die Zeugungsunfähigkeit beim Mann oder der Frau liegt, spielt in Deutschland bei der Kostenübernahme übrigens keine Rolle.

Kinderwunschbehandlung im Ausland – aus finanzieller Sicht eine gute Idee?

Auf der Suche nach Informationen finden Menschen mit Kinderwunsch oft Erfahrungsberichte von Kinderwunschbehandlungen im Ausland. Erforderliche Medikamente können dort günstiger eingekauft werden, dank der ähnlichen Pharmazie-Standards in ganz Europa muss sich hier niemand sorgen, eine schlechtere Versorgung zu bekommen. Doch gibt es auch bei Kinderwunschbehandlungen im Ausland finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen?

Grundsätzlich fördern die Kassen auch Behandlungen außerhalb Deutschlands. Da die Kosten für die Maßnahme dort geringer ausfallen können, kann sich ein Blick über die Landesgrenzen lohnen. Die Teilkostenübernahme durch Krankenkassen geschieht jedoch unter der Voraussetzung, dass die Behandlung im Ausland auch unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie im Inland durchgeführt wird. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung mit einer Samen- oder Eizellspende wird daher nicht übernommen. Da die Erfolgswahrscheinlichkeiten bei dieser Methodik jedoch deutlich höher sind als bei anderen Verfahren, kann der finanzielle Aufwand in der Endsumme sogar geringer ausfallen, als bei mehreren vergeblichen Versuchen, die nur anteilig selbst bezahlt werden.

Auch das Finanzamt ermöglicht Vergünstigungen

Dies sollte man bei einer Kinderwunschbehandlung unbedingt auf dem Schirm haben: Der Eigenanteil der entstehenden Kosten gilt steuerrechtlich als „außergewöhnliche Belastung“ und kann somit bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“, die sich nach dem Einkommen richtet, muss dabei überschritten sein. Mit anderen Worten: Menschen mit niedrigerem Einkommen können die Kosten der künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es auch hier einige wichtige Aspekte zu beachten: Ebenso wie bei Behandlungen im Ausland müssen die deutschen Richtlinien auch in ausländischen Kliniken eingehalten werden. Fremdsamen und eine Befruchtung aus gespendeten Eizellen werden leider nicht übernommen. Ferner muss der Vater seine Vaterschaft anerkennen. Für die Finanzämter spielt es dabei keine Rolle, ob die werdenden Eltern verheiratet sind oder nicht.

Vor einer künstlichen Befruchtung sollten sich Paare informieren, ob sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse haben. Ein Termin bei den dortigen Ansprechpartnern schafft Klarheit und sollte daher unbedingt vereinbart werden. Der Wechsel der Versicherung kann dabei ein Schritt sein, der sich auszahlen kann. Eine Heirat oder der Wechsel des Wohnorts, um auch von der staatlichen Unterstützung profitieren zu können, sind Schritte, die nicht leichtfertig gemacht werden können. Ist der Wunsch nach einem Kind jedoch sehr groß, können dies Optionen sein, die man als Paar im Auge behalten könnte. Außerdem sollte man nicht die Hilfsbereitschaft der Familie unterschätzen. Auch die eigenen Eltern freuen sich über Enkel und sind daher manchmal bereit, den Wunscheltern bei einer künstlichen Befruchtung finanziell unter die Arme zu greifen, damit deren Traum vom eigenen Kind schlussendlich erfüllt werden kann.